🇻🇳 Das Finanzministerium schlägt eine Steuer von 0,1% auf jede Kryptowährungstransaktion vor, die automatisch von der Börse einbehalten und im Namen der Investoren abgeführt werden soll.
Unternehmen, die mit dieser Art von Vermögenswerten handeln, könnten einer Einkommensteuer von 20% auf den Gewinn unterliegen. Derzeit ist dies noch ein Entwurf und befindet sich in der Konsultationsphase.
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🇻🇳 Das Finanzministerium schlägt eine Steuer von 0,1% auf jede Kryptowährungstransaktion vor, die automatisch von der Börse einbehalten und im Namen der Investoren abgeführt werden soll.
Unternehmen, die mit dieser Art von Vermögenswerten handeln, könnten einer Einkommensteuer von 20% auf den Gewinn unterliegen. Derzeit ist dies noch ein Entwurf und befindet sich in der Konsultationsphase.